Kosten für die Tagespflege
Für die Versorgung in unserer Tagespflege entstehen Gesamtkosten, deren Höhe von dem jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängt.
Für alle Gäste einheitlich wird der Kostensatz für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Ausbildungsumlage berechnet. Je nach Hilfebedarf wird zudem ein Kostensatz für pflegerische und betreuende Tätigkeiten berechnet. Maßgebend ist dabei der Pflegegrad gemäß Pflegeversicherungsgesetz (liegt kein Pflegegrad vor, wird der Kostensatz des Pflegegrad 1 abgerechnet, siehe unten).
Das tägliche Entgelt für unsere Leistungen im Einzelnen:
Tagessatz insgesamt | Pflege & Betreuung | Unterkunft | Verpflegung | Ausbildung Vergütungszuschlag | |
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Pflegegrad 1 | 110,56 € | 77,56 € | 14,90 € | 11,47 € | 6,63 € |
Pflegegrad 2 | 114,62 € | 81,62 € | 14,90 € | 11,47 € | 6,63 € |
Pflegegrad 3 | 118,67 € | 85,67 € | 14,90 € | 11,47 € | 6,63 € |
Pflegegrad 4 | 122,72 € | 89,72 € | 14,90 € | 11,47 € | 6,63 € |
Pflegegrad 5 | 126,79 € | 93,79 € | 14,90 € | 11,47 € | 6,63 € |
Ein Entgelt in Höhe von 7,49 € pro Besuchstag für betriebsnotwendige Investitionskosten muss zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn Gäste weder Leistungen der Pflegeversicherung noch der Sozialhilfe erhalten.
Die so entstehenden Gesamtkosten sind zu decken durch:
- Leistungen der Pflegeversicherung,
- eigenes Einkommen und Vermögen,
- Leistungen der Öffentlichen Hand: Für die Tagespflegeversorgung in unserem Hause hat der Gast - unter Voraussetzung bestimmter Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Anspruch auf Sozialhilfe. Dies zu prüfen empfiehlt sich immer dann, wenn keine größeren Ersparnisse vorliegen (einfacher Vermögensfreibetrag bei einer Einzelperson 10.000 €).
Weitere Informationen zu unserer Einrichtung sowie zur Finanzierung finden Sie in unserem Downloadbereich.