Leistungen der Öffentlichen Hand
Für jeden Gast der Kurzzeitpflege, der mindestens Leistungen nach Pflegegrad 2 erhält, kann unsere Einrichtung in der Regel den jeweiligen Kostenanteil für Investitionskosten (15,18 € bei Einzelzimmerunterbringung im Haus Ruhrgarten) im Rahmen des Landes-Pflegegesetzes direkt mit dem Sozialamt abrechnen (und dies unabhängig von Einkommen und Vermögen des Gastes).
Sollte der Gast die für ihn verbleibenden Kosten (in der Regel 45,41 € pro Tag für Unterkunft & Verpflegung) nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen können, besteht im Einzelfall gegebenenfalls Anspruch auf Sozialhilfe.