Kosten der Kurzzeitpflege
Auch für die zeitlich befristete Versorgung in unserer Einrichtung entstehen Gesamtkosten, deren Höhe vom jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängt. Dabei werden die Kostensätze für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildung (Vergütungszuschlag) einheitlich berechnet. Der hinzukommende Kostenanteil für Pflege & Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf und orientiert sich an dem im Versorgungszeitraum gültigen Pflegegrad.
Das tägliche Entgelt für unsere Leistungen im Einzelnen:
Tagessatz insgesamt | Pflege & Betreuung | Unterkunft | Verpflegung | Ausbildung Vergütungszuschlag | Investitions- kosten | |
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Pflegegrad 1 | 129,90 € | 66,84 € | 24,13 € | 18,58 € | 7,67 € | 12,68 € |
Pflegegrad 2 | 148,75 € | 85,69 € | 24,13 € | 18,58 € | 7,67 € | 12,68 € |
Pflegegrad 3 | 164,93 € | 101,87 € | 24,13 € | 18,58 € | 7,67 € | 12,68 € |
Pflegegrad 4 | 181,79 € | 118,73 € | 24,13 € | 18,58 € | 7,67 € | 12,68 € |
Pflegegrad 5 | 189,35 € | 126,29 € | 24,13 € | 18,58 € | 7,67 € | 12,68 € |
Die anfallenden Kosten werden getragen durch:
- Leistungen der Pflegeversicherung,
- eigenes Einkommen und Vermögen sowie
- Leistungen der Öffentlichen Hand (möglicherweise Sozialhilfeanspruch im Einzelfall).
In vielen Fällen hat der Gast nur den Kostensatz für Unterkunft & Verpflegung in Höhe von 42,71 € pro Tag selbst zu zahlen.
Weitere Informationen zu unserer Einrichtung sowie zur Finanzierung finden Sie in unserem Downloadbereich.