Kosten der stationären Pflege

Für die Versorgung in unserer Einrichtung entstehen Gesamtkosten, die sich aus mehreren Teilbeträgen zusammensetzen:
Die Kostensätze für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildung (Vergütungszuschlag) werden einheitlich für alle berechnet.
Je nach persönlichem Hilfebedarf wird zusätzlich ein Kostensatz für pflegerische und betreuende Tätigkeiten berechnet. Maßgebend ist dabei der Pflegegrad gemäß Einstufung durch die Pflegeversicherung.

Das tägliche Entgelt für unsere Leistungen im Einzelnen:

 Tagessatz 
insgesamt
Pflege & 
Betreuung
UnterkunftVerpflegungAusbildung
Vergütungszuschlag
Investitions- 
kosten
Pflegegrad 1148,20 €78,30 €25,66 €19,75 €9,31 €15,18 €
Pflegegrad 2170,28 €100,38 €25,66 €19,75 €9,31 €15,18 €
Pflegegrad 3186,46 €116,56 €25,66 €19,75 €9,31 €15,18 €
Pflegegrad 4203,32 €133,42 €25,66 €19,75 €9,31 €15,18 €
Pflegegrad 5210,88 €140,98 €25,66 €19,75 €9,31 €15,18 €

 

Ab Pflegegrad 2 zahlt der Bewohner bei vollstationärer Pflege in unserer Einrichtung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (abgekürzt auch EEE). Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten beträgt in unseren Häusern monatlich 2.283,64 € (ohne Ausbildungsumlage bzw. 2.566,85 € mit Ausbildungsumlage). Dieser Eigenanteil reduziert sich durch den Leistungszuschlag der Pflegeversicherung, je nach Verweildauer im Pflegeheim (im 1. Jahr um 15%, im 2. Jahr um 30%, im 3. Jahr um 50%, ab dem 4. Jahr um 75%).

Mehrkosten durch zunehmenden Pflegebedarf (= höherer Pflegegrad) werden ausgeglichen durch Mehrleistung der Pflegeversicherung.
Die monatliche Eigenleistung bei Pflegegrad 2-5 (Gesamtkosten abzüglich Pflegeversicherungsleistungen für vollstationäre Pflege) beträgt im Haus Ruhrgarten 4.410 € (durch den jeweiligen Leistungszuschlag verringert sich dieser Betrag). Der Investitionskostensatz bei Unterbringung im modernisierten Haus Ruhrblick beträgt 27,18 € pro Tag. Er ist damit um 12,00 € höher als im Haus Ruhrgarten; um diesen Betrag erhöht sich der Gesamt-Tagessatz bei Versorgung im Haus Ruhrblick. Die monatliche Eigenleistung bei Pflegegrad 2-5 (Gesamtkosten abzüglich Pflegeversicherungsleistungen für vollstationäre Pflege) beträgt somit im Haus Ruhrblick 4.775 € (der jeweilige Leistungszuschlag ist hiervon noch abzuziehen).


Die monatliche Eigenleistung ist, wenn möglich, aus eigenem Einkommen und Vermögen zu erbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darüber hinaus Anspruch auf Leistungen der Öffentlichen Hand (Pflegewohngeld/ Sozialhilfe).

Weitere Informationen zu unserer Einrichtung sowie zur Finanzierung finden Sie  in unserem Downloadbereich.