Für die Versorgung in unserer Tagespflege entstehen Gesamtkosten, deren Höhe von dem jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängt. Für alle Gäste einheitlich wird der Kostensatz für Unterkunft und Verpflegung sowie eine Ausbildungsumlage berechnet. Je nach Hilfebedarf wird zudem ein Kostensatz für pflegerische und betreuende Tätigkeiten berechnet. Maßgebend ist dabei der Pflegegrad gemäß Pflegeversicherungsgesetz (liegt kein Pflegegrad vor, wird der Kostensatz des Pflegegrad 1 abgerechnet, siehe unten).
Für betriebsnotwendige Investitionskosten fällt pro Besuchstag ein zusätzliches Entgelt an. Dieses wird in Rechnung gestellt, wenn Tagespflegegäste keine Leistungen aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe erhalten.
Die so entstehenden Gesamtkosten sind zu decken durch:
Weitere Informationen zu unserer Einrichtung sowie zur Finanzierung finden Sie in unserem Downloadbereich.