Für die Versorgung in unserer Einrichtung entstehen monatliche Gesamtkosten. Diese setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Eine Übersicht der aktuell gültigen Kostensätze finden Sie in unserem Downloadbereich.
Alle Bewohnenden mit den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen bei vollstationärer Pflege in unserer Einrichtung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Dieser Eigenanteil ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und umfasst die selbst zu tragenden Kosten für Pflege und Betreuung (einschließlich des Vergütungszuschlags für die Ausbildung).
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss.
Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag gewährt. Dessen Höhe richtet sich nach der bisherigen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.
Die aktuell gültigen Zuschussbeträge finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Pflegeversicherung (sowie bei Beamtinnen und Beamten zusätzlich die Beihilfe) übernimmt nur einen Teil der entstehenden Kosten.
Die verbleibenden monatlichen Restkosten sind – soweit möglich – aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Anspruch auf Leistungen der Öffentlichen Hand, wie Pflegewohngeld oder Sozialhilfe, bestehen.