Kosten

stationäre Pflege

Kosten & Finanzierung

Die monatlichen Gesamtkosten

Für die Versorgung in unserer Einrichtung entstehen monatliche Gesamtkosten. Diese setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Eine Übersicht der aktuell gültigen Kostensätze finden Sie in unserem Downloadbereich.

Pflegekraft in weißer Kleidung sitzt neben einer älteren Person im Rollstuhl und liest aus einem kleinen Buch vor, während Tageslicht durch das Fenster fällt – einfühlsame Betreuung, soziale Aktivierung und wertschätzende Begleitung im Pflegealltag.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Ihr Anteil an den Pflegekosten

Alle Bewohnenden mit den Pflegegraden 2 bis 5 zahlen bei vollstationärer Pflege in unserer Einrichtung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).

Dieser Eigenanteil ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad und umfasst die selbst zu tragenden Kosten für Pflege und Betreuung (einschließlich des Vergütungszuschlags für die Ausbildung).

Leistungen der Pflegeversicherung
Monatlicher Zuschuss und Leistungszuschlag

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss.

Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag gewährt. Dessen Höhe richtet sich nach der bisherigen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.

Die aktuell gültigen Zuschussbeträge finden Sie in unserem Downloadbereich.

Ältere Person schreibt an einem Tisch, während eine Pflegefachkraft in weißer Kleidung unterstützend danebensteht – einfühlsame Begleitung, alltagsnahe Aktivierung und Förderung der Selbstständigkeit in einer hellen Pflegeumgebung.
Ältere Person steigt mit Gehstock eine Treppe hinauf und wird von einer Pflegekraft in weißer Kleidung am Schulterbereich unterstützt – sichere Mobilitätsbegleitung, Sturzprävention und alltagsnahe Pflege in einer betreuten Wohnumgebung.

Finanzierung der Restkosten

Eigenmittel und öffentliche Zuschüsse

Die Pflegeversicherung (sowie bei Beamtinnen und Beamten zusätzlich die Beihilfe) übernimmt nur einen Teil der entstehenden Kosten.

Die verbleibenden monatlichen Restkosten sind – soweit möglich – aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Anspruch auf Leistungen der Öffentlichen Hand, wie Pflegewohngeld oder Sozialhilfe, bestehen.