Wird eine pflegebedürftige Person dauerhaft in unserer Einrichtung versorgt, übernimmt die zuständige Pflegekasse einen Teil der monatlich entstehenden Kosten. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die vollstationäre Pflege stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit und einem höheren Pflegegrad steigen die Gesamtkosten der Versorgung. Gleichzeitig erhöhen sich jedoch auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Dadurch bleibt der von den Bewohner:innen zu tragende monatliche Eigenanteil für die Pflegekosten unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad gleich.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich monatlich mit folgenden Beträgen an den Kosten der vollstationären Pflege:
Zusätzlich zum monatlichen Zuschuss der Pflegeversicherung wird ein Leistungszuschlag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der bisherigen Aufenthaltsdauer in unserer Einrichtung.
Der Zuschlag wird auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) der Kosten für Pflege, Betreuung und Ausbildung angerechnet und beträgt:
Für beihilfeberechtigte Personen gelten abweichende Regelungen. Einzelheiten sind bei der jeweiligen Beihilfestelle zu erfragen.
Seit 2022 unterstützt die Pflegeversicherung Bewohner:innen in der vollstationären Pflege durch einen Leistungszuschlag, der sich nach der Dauer des Aufenthalts richtet.
Über Ihre individuellen Ansprüche informiert Sie Ihre Pflegekasse. Dort erhalten Sie auch weiterführende Auskünfte zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil der Pflegekosten zu tragen, können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützungen wie Pflegewohngeld oder Sozialhilfe beantragt werden.