Auch für die zeitlich befristete Versorgung in unserer Einrichtung entstehen Gesamtkosten, deren Höhe vom jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängt. Dabei werden die Kostensätze für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildung (Vergütungszuschlag) einheitlich berechnet. Der hinzukommende Kostenanteil für Pflege & Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf und orientiert sich an dem im Versorgungszeitraum gültigen Pflegegrad.
Die anfallenden Kosten werden getragen durch:
Weitere Informationen zu unserer Einrichtung sowie zur Finanzierung finden Sie in unserem Downloadbereich.